Die Häuser im Wohngebiet zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder, AKN Bahnlinie und Stadtgrenze müssen laut Bebauungsplan grundsätzlich mit Fernwärme versorgt werden. Was 1999 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des B-Plans vielleicht sinnvoll war, muss heute neu überdacht werden.

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