Die Häuser im Wohngebiet zwischen Bergedorfer Straße, Reinbeker Redder, AKN Bahnlinie und Stadtgrenze müssen laut Bebauungsplan grundsätzlich mit Fernwärme versorgt werden. Was 1999 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des B-Plans vielleicht sinnvoll war, muss heute neu überdacht werden.
So wie es aussieht, können die Kleingärten noch bis Ende nächsten Jahres genutzt werden ohne die Entwicklung des Innovationsparks zu verzögern. Aber dann ist dort Schluss.
Wetter, Krankenquote und Terminschwierigkeiten. Wie überall.
Viel zu oft wird noch darauf verzichtet, in diesen Gebieten E-Ladesäulen gleich mit zu errichten. Wir meinen, eine Verkehrswende kann nur dann erfolgreich sein, wenn auch das Angebot stimmt.
Das Bild verdeutlicht sich immer mehr. Parken wir in Oberbillwerder zum Luxusgut. Nur jede zweite Wohnung erhält einen Stellplatz und die restlichen 1100 Stellplätze müssen sich 8800 Berufstätige, Studenten, Handwerker, Geschäftskunden und Besucher teilen.
Die Gebäude in Boberg im Geltungsbereich des Bebauungsplans Lohbrügge 97 werden durch Fernwärme beheizt. Dies ist im B-Plan geregelt. Wir möchten überprüfen, ob dies noch zeitgemäß ist und eventuell geändert werden sollte.
Ende vielleicht nicht, aber zumindest scheint das Objekt jetzt wieder im Fokus zu sein.
Natürlich sind auch wir für ein zweites Schwimmbad in Bergedorf. Das haben wir auch schon mehrmals beantragt. Aber eben nicht zwangsläufig alles in Oberbillwerder.
Der Verlust von Parkplätzen im städtischen Bereich ist gravierend. Wie die Antworten der Bezirksverwaltung zeigen, gibt es erhbliche rechtliche Differenzen bei der Beurteilung der Rechtslage und es ist erstanlich, was die Verwaltung so alles nicht weiß.
Wir haben uns zum Wohnungsbauprogramm 2023 klar positioniert, das wir vier Vorhaben ablehnen. Dies wurde im Bericht so nicht korrekt wiedergegeben. Deshalb fordern wir die Änderung des Berichtssowie des Wohnungsbauprogramms.