Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, Maßnahmen an und in Gewässern umzusetzen. Letztlich umsetzen müssen dies die Bezirke, die dafür natürlich auch zusätzlich Gelder erhalten müssen.
[pdf-embedder url=“https://cdubergedorf.de/wp-content/uploads/2022/12/21-1260.01_Antwort_Wasserrahmenrichtlinie.pdf“ title=“Erhält das Bezirksamt ausreichende Mittel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie?“]