Erhält das Bezirksamt ausreichende Mittel zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie?

Die Freie und Hansestadt Hamburg ist gemäß der EG-Wasserrahmenrichtlinie verpflichtet, Maßnahmen an und in Gewässern umzusetzen. Letztlich umsetzen müssen dies die Bezirke, die dafür natürlich auch zusätzlich Gelder erhalten müssen.

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